Garantiebedingungen

Caradon Stelrad BV garantiert, dass alle ihre Produkte den in der Produktdokumentation angegebenen technischen Spezifikationen entsprechen und dass ihre Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und Fachkenntnis erbracht werden. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Qualität oder Abmessungen der Produkte bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.

Für alle unsere Produkte gilt:

  • die gesetzlichen Konformitätsrechte bleiben vollständig in Kraft;
  • die kommerzielle Garantie ergänzt diese gesetzlichen Rechte;
  • die kommerzielle Garantie stellt keine Beschränkung gesetzlicher Verbraucherrechte dar;
  • die kommerzielle Garantie regelt ausschließlich zusätzliche Verpflichtungen von Caradon Stelrad BV als Hersteller;
  • die Garantiefrist beginnt mit dem Rechnungsdatum.

1. Gesetzliche und kommerzielle Garantiefrist je Produktgruppe:

Produkt Gesetzliche Konformitätsrechte Kommerzielle Garantie
Plattenheizkörper Gemäß dem anwendbaren nationalen Recht 10 Jahre
Fan-Coil-Konvektor Gemäß dem anwendbaren nationalen Recht 4 Jahre
Hydraulischer Röhrenheizkörper Gemäß dem anwendbaren nationalen Recht 10 Jahre
Elektrischer Heizkörper Gemäß dem anwendbaren nationalen Recht Keine
Hybridheizkörper Gemäß dem anwendbaren nationalen Recht Keine
Zubehör Gemäß dem anwendbaren nationalen Recht Keine

2. Die von Stelrad verkauften Geräte werden unter den folgenden Bedingungen garantiert:

(a) Undichtigkeiten infolge eines Herstellungsfehlers. Bei einer Undichtigkeit, die durch einen Installationsfehler und/oder mangelnde Wartung und/oder einen Bedienungsfehler und/oder nicht autorisierte Anpassungen und/oder Reparaturen verursacht wurde, erlischt diese Garantie. Die Garantie erlischt ebenfalls bei Mängeln, die durch äußere Einwirkungen verursacht wurden.
(b) Rostbildung auf der lackierten Geräteoberfläche. Ausgenommen hiervon sind Geräte, die in einem Feuchtraum und/oder in einer aggressiven Umgebungsatmosphäre installiert sind. Die Garantie gilt ebenfalls nicht für Geräte, bei denen die Vorlauftemperatur und/oder der maximale Betriebsdruck höher ist als in der technischen Dokumentation angegeben und/oder wenn die lackierte Oberfläche des Geräts durch fehlerhafte Installation und/oder Wartung und/oder Nutzung oder aus einem sonstigen Grund beschädigt wird.

3. Ferner, unbeschadet des Vorstehenden, unter der Voraussetzung, dass bei Installation und/oder Nutzung die folgenden Vorschriften strikt eingehalten werden:

(a) Der maximale Installationsdruck und die Vorlauftemperatur sowie die minimale Vorlauftemperatur müssen innerhalb des in der technischen Dokumentation beschriebenen Bereichs liegen;
(b) Das Gerät muss fachgerecht und gemäß nationaler Gesetzgebung installiert werden (NBN D 30-100, VDI 2035, BS 5449, DTU 65);
(c) Das Heizsystem (Leitungen, Heizkörper usw.) muss vor der endgültigen Inbetriebnahme mit einem Universalreiniger gereinigt werden. Danach ist das System mit Frischwasser unter Zusatz eines Inhibitors zu befüllen, um Problemen wie interner Korrosion, Kesselsteinbildung und dergleichen angemessen vorzubeugen.
(d) Alle Kunststoff-Dichtstopfen in den Anschlussstellen des Geräts müssen entfernt und durch metallische (Stelrad-)Dichtstopfen ersetzt werden.
(e) Während und nach dem Befüllen des Heizsystems müssen alle Dichtungen des Geräts (Ventil, Entlüfter, Dichtstopfen usw.) sowie die Anschlüsse zwischen dem Gerät und anderen Teilen des Heizsystems auf Funktionstüchtigkeit und Wasserdichtheit geprüft werden.
(f) Alle mitgelieferten Aufhängebügel und Zubehörteile (Dübel, Schrauben, Sattelstreifen usw.) müssen verwendet werden.
(g) Die Montagewand muss ausreichend stabil sein.
(h) Die Anlage muss nach dem Befüllen vollständig entlüftet werden, indem jedes Gerät einzeln entlüftet wird. Die Anlage muss sauerstofffrei sein und bleiben. Es darf keine Möglichkeit für das Eindringen von Sauerstoff oder Luft bestehen.
(i) Das Gerät darf niemals mit einem Produkt gereinigt werden, das Lösungsmittel, Säuren oder andere ätzende Stoffe enthält.
(j) Es dürfen keine keramischen Luftbefeuchter oder andere nasse oder wasserdurchlässige Gegenstände oder Elemente angebracht werden, die direkten Kontakt mit der lackierten Oberfläche des Geräts haben.
(k) Bei Lieferung beschädigte Geräte müssen unverzüglich (innerhalb von 8 Tagen) nach dem vorgesehenen Verfahren dem Hersteller gemeldet werden (siehe auch Punkt 7).
(l) Das Gerät darf ausschließlich als Strahlungs- und Konvektionswärmeelement verwendet werden.
(m) Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, die (Handtuch-)Heizkörper als Klettergerüst oder Leiter zu verwenden.
(n) Das Design des Geräts darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Herstellers nicht geändert werden.

4. In jedem Fall haftet ausschließlich der Installateur für Fehler und Mängel bei und/oder infolge der Installation.

5. Außerdem geben wir einige Installations- und Wartungshinweise, die der Lebensdauer Ihres Geräts sicherlich zugutekommen:

(a) Behandeln und transportieren Sie das Gerät mit besonderer Vorsicht. Ziehen Sie das Gerät nicht über den Boden. Bewegen Sie das Gerät stets aufrecht. Belasten Sie die Ecken des Geräts während des Transports nicht. Beschädigungen, insbesondere der Lackierung, können kurz- oder langfristig Ursache für Rostbildung sein.
(b) Führen Sie mindestens einmal jährlich eine gründliche Wartung der Anlage durch und prüfen Sie die Funktionstüchtigkeit der Anlage. Kontrollieren Sie, ob keine Elemente oder Verbindungen undicht sind.
(c) Halten Sie das Gerät nach der Inbetriebnahme stets mit Wasser gefüllt. Dadurch vermeiden Sie, dass die Innenseite des Geräts mit Luft in Kontakt kommt und interne Korrosion entstehen kann.
(d) Unsere Geräte dürfen nicht im Freien (Regen) oder in feuchten Räumen gelagert werden. Bei sichtbar eingedrungener Feuchtigkeit ist die Verpackung unverzüglich zu öffnen, damit die Geräte trocknen können.
(e) Halten Sie die Geräte während der Winterperiode in Betrieb, um Frostschäden zu vermeiden.

6. Die Garantie kann in keinem Fall berücksichtigt werden, wenn die Geräte:

(a) sich im Spritzwasserbereich befinden;
(b) Wasserstrahlen, ungewöhnlich hoher Luftfeuchtigkeit oder chemischen oder sonstigen aggressiven Stoffen ausgesetzt sind,
es sei denn, die Geräte erfüllen gemäß unseren Angaben ausdrücklich die Anforderungen, die eine solche Umgebung stellt.

7. In keinem Fall hat der Käufer Anspruch auf eine Entschädigung für Folgeschäden.

Sind die festgestellten Mängel auf Beschädigung oder unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Wartung durch den Käufer oder durch Dritte zurückzuführen und wurden Reparaturen, Umbauten oder Änderungsarbeiten an den Geräten durch den Käufer oder durch Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung durchgeführt, erlischt diese Garantie von Rechts wegen.
Funktionsstörungen, Undichtigkeiten oder Schäden, die bei der Montage, während oder nach der Garantiefrist infolge fehlerhafter Installation und/oder fehlerhafter Nutzung und/oder fehlerhafter Wartung entstehen, werden nicht ersetzt.

8. Die Garantie für Stelrad-Zubehör erlischt vollständig, wenn das Produkt zusammen mit einem Nicht-Stelrad-Produkt verwendet wird.

9. Die kommerzielle Garantie von Stelrad bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind und innerhalb der anwendbaren Garantiefrist auftreten.

Stelrad wird einen begründeten Mangel nach eigener Wahl beheben, ersetzen oder auf andere angemessene Weise abwickeln. Die kommerzielle Garantie gilt ausschließlich, sofern das Produkt gemäß den anwendbaren Installations-, Gebrauchs-, Wartungs- und Sicherheitsvorschriften von Stelrad installiert, verwendet und gewartet wurde. Die Garantie gilt nicht für normale Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Installation, äußere Einwirkungen, Änderungen durch Dritte oder andere Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Stelrad liegen. Die kommerzielle Garantie lässt die gesetzlichen Konformitätsrechte der Verbraucher vollständig unberührt.

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